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Bundesweite Förderung

Förderung Österreich
Österreich

Die Tarifförderung wird bundesweit durch das Ökostromgesetz geregelt, welches am 1. Juli 2006 in Kraft getreten ist.

Die Einspeisetarife werden durch die seit 1. Oktober 2006 gültige Tarifverordnung (Ökostromverordnung) geregelt.

Zusammenfassung des Ökostromgesetzes:

  • € 17 Mio. stehen jährlich für die Förderung von Energieträgern zur Verfügung
  • Ökostromanlagen, wie zum Beispiel Photovoltaikanlagen, erhalten davon 10%
  • Nach Inbetriebnahme beträgt der Förderzeitraum 10 Jahre, danach 2 Jahre mit Abschlägen.
  • Danach besteht eine Abnahmeverpflichtung von 13 Jahren

Inselanlagen

Wenn Photovoltaik-Inselanlagen gewerblich genutzt werden, kann bei der Österreichischen Kommunalkredit AG um eine Investitionsförderung angesucht werden.

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